1. Allgemeines
1.1) Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vermietungen, sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen CATCH THE MOMENT und dem Mieter.
1.2) Der Mietgegenstand dieser Bedingungen ist jeder Gegenstand, den CATCH THE MOMENT dem Mieter in Erfüllung eines Mietvertrages überlässt.
1.3) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen abweichende Verträge/AGB des Mieters erkennt CATCH THE MOMENT nicht an.
1.4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit CATCH THE MOMENT (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Bestätigung durch CATCH THE MOMENT in Schriftform oder Textform maßgebend.
1.5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsschluss, gleichwertiger Mietgegenstand
2.1) Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von CATCH THE MOMENT in Schrift- bzw. Textform zustande. Die Auftragsbestätigung von CATCH THE MOMENT bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung von CATCH THE MOMENT.
2.2) CATCH THE MOMENT ist berechtigt, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen.
3. Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes und Transport (Transportkosten und Transportgefahr)
3.1) Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt direkt beim Mieter vor Ort oder am Geschäftssitz von CATCH THE MOMENT. Der Mieter hat bei Selbstabholung für den Transport des Mietgegenstands an den Einsatzort zu sorgen. Dieser Transport erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Mieter ist insbesondere dafür verantwortlich, dass im Straßenverkehr die Ladung, die Hilfsmittel und Geräte (Zubehör) entsprechend den VDI-Richtlinien 2700 und 2701 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) gesichert sind und die zur Sicherung der Ladung verwendeten Anschlagmittel (z. B. Spanngurte oder Ketten) vorgenannten VDI-Richtlinien entsprechen.
3.2) Die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden findet direkt beim Kunden vor Ort statt. Führt der Mieter den Rücktransport selbst durch, erfolgt die Abnahme erst nach Rückkehr des Mietgegenstandes am Geschäftssitz von CATCH THE MOMENT. Der Mieter ist verpflichtet, Beschädigungen/Mängel sofort selbst anzuzeigen. Werden Beschädigungen/Mängel durch CATCH THE MOMENT erst bis zu sechs Stunden nach Abnahme festgestellt, so ist der Mieter dafür uneingeschränkt haftbar.
3.3) CATCH THE MOMENT überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Sicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber CATCH THE MOMENT geltend macht.
4. Kaution
4.1) Für die Vermietung unserer Mietgegenstände veranschlagen wir eine Kaution in Höhe von 250 €.
5. Mietdauer
5.1) Die Mietzeit beginnt an dem zwischen CATCH THE MOMENT und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt einen Kalendertag. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann CATCH THE MOMENT nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Bei Rücktritt des Mieters ist CATCH THE MOMENT berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Tritt der Mieter zwei Tage vor dem Miettermin zurück, ist CATCH THE MOMENT berechtigt, 50% des vereinbarten Arrangements (Miete, Kosten für Lieferung und Disposition) in Rechnung zu stellen.
5.2) Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist CATCH THE MOMENT berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jede weitere angefangenen Stunde der Nutzung ein Entgelt in Höhe von 50 € an CATCH THE MOMENT zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Nachteils für CATCH THE MOMENT ist nicht ausgeschlossen.
6. Anzeige von Mängeln und Mängelansprüchen sowie Pflichten des Mieters
6.1) Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter, CATCH THE MOMENT unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die der Mieter verursacht hat, werden von CATCH THE MOMENT beseitigt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Kommt es aufgrund der Schäden zu Ausfallzeiten für CATCH THE MOMENT, ist der Mieter verpflichtet für den Zeitraum zwischen Anzeige und Behebung der Schäden finanziell in voller Höhe aufzukommen. CATCH THE MOMENT ist verpflichtet die Schäden so schnell wie möglich zu beseitigen/zu beheben.
6.2) Der Mieter darf das Mietobjekt nur selbst nutzen. Eine Weitergabe / Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn CATCH THE MOMENT hat vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam und gewissenhaft zu behandeln sowie das Mietobjekt gesichert abzustellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, technische Veränderungen am Mietobjekt vorzunehmen. Eine Nutzung des Mietgegenstandes an einem als dem vereinbarten Ort ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CATCH THE MOMENT möglich.
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